Manchmal hilft dann nur noch hochkalorische Trinknahrung.
Hat der Arzt die hochkalorische Trinknahrung per Rezept verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, so wie bei einem Arzneimittel. Der Patient muss nur die Rezeptgebühr zahlen, sofern er nicht von der Rezeptzuzahlung befreit ist.
Quelle: Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
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