Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen der Sankt Andreas
Sankt Andreas vermittelt im Auftrag von kooperierenden Personalvermittlern Betreuungskräfte im Bereich der Seniorenbetreuung. Sankt Andreas kooperiert mit Agenturen aus Osteuropa, welche das bei ihnen angestellte Pflegepersonal nach Deutschland entsendet, und mit Sankt Andreas eine Kooperationsvereinbarung eingegangen sind.
Sankt Andreas selbst beschäftigt keine eigenen Betreuungskräfte. Vertragsverhältnisse über Betreuungsdienstleistungen können daher nur unmittelbar mit den Kooperationsagenturen von Sankt Andreas abgeschlossen werden.
Ein Vertragsverhältnis unmittelbar mit einer osteuropäischen Betreuungskraft ist nicht möglich.
2. Haftung
Sankt Andreas vermittelt ausschließlich Betreuungsdienstleistungen und das dafür erforderliche Personal. Die Leistungserbringung erfolgt durch die kooperierenden Personaldienstleister, mit diesen schließt der Kunde ein Dienstleistungsvertrag ab. Für die erbrachten Dienstleistungen des Pflegepersonals gelten die AGBs der Personaldienstleister. Leistungsstörungen aus dem vermittelten Dienstleistungsvertrag können von Sankt Andreas nicht vertreten werden.
Sankt Andreas kann keine Haftung für die Leistungen der Betreuungskräfte vor Ort übernehmen, dies bezieht sich auch auf zeitliche Zusagen in Bezug auf die Anreise oder der Verweildauer der Betreuungskraft vor Ort sowie deren erbrachten Leistungen.
Für eigene Pflichtverletzungen haftet Sankt Andreas im Rahmen dieses Vermittlungsauftrages nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich wie folgt:
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sankt Andreas oder eine ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Sankt Andreas nur auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Auftraggeber als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sankt Andreas vermittelt im Auftrag von kooperierenden Personalvermittlern Betreuungskräfte im Bereich der Seniorenbetreuung. Sankt Andreas kooperiert mit Agenturen aus Osteuropa, welche das bei ihnen angestellte Pflegepersonal nach Deutschland entsendet, und mit Sankt Andreas eine Kooperationsvereinbarung eingegangen sind.
Sankt Andreas selbst beschäftigt keine eigenen Betreuungskräfte. Vertragsverhältnisse über Betreuungsdienstleistungen können daher nur unmittelbar mit den Kooperationsagenturen von Sankt Andreas abgeschlossen werden.
Ein Vertragsverhältnis unmittelbar mit einer osteuropäischen Betreuungskraft ist nicht möglich.
3. Datenschutz
Sankt Andreas ist berechtigt, persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages hiermit ausdrücklich einverstanden.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlungstätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlungstätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Sankt Andreas versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlungstätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, Sankt Andreas ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat Sankt Andreas hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
4. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO wird als Gerichtsstand Bad Homburg vereinbart. Ansonsten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort, an dem der Pflegebedürftige seinen Wohnsitz hat.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.