Zuschüsse – Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Je früher Sie sich Hilfe holen, desto mehr Kraft haben Sie für die Betreuung Ihrer Angehörigen.
Die Pflege eines nahen Angehörigen kann emotional und finanziell belastend sein, doch zahlreiche Zuschüsse und finanzielle Hilfen können Sie entlasten. Erfahren Sie mehr über Pflegegrade, Pflegegeld, Verhinderungspflege und weitere Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege.

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Zuschüsse – Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Je früher Sie sich Hilfe holen, desto mehr Kraft haben Sie für die Betreuung Ihrer Angehörigen.
Die Pflege eines nahen Angehörigen kann emotional und finanziell belastend sein, doch zahlreiche Zuschüsse und finanzielle Hilfen können Sie entlasten. Erfahren Sie mehr über Pflegegrade, Pflegegeld, Verhinderungspflege und weitere Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege.

Häusliche Pflege

Finanzielle Entlastung und neue Regelungen

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Pflegestärkungsgesetzes“ am 1. Januar 2017 wurde das dreistufige Pflegestufenmodell durch das genauere, fünfstufige Pflegegradsystem ersetzt. Nun werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt, und die finanzielle Unterstützung in den Bereichen Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassungen wurde deutlich erhöht.

Die häusliche Pflege ist damit besser finanzierbar, und die Ansprüche auf Pflegesachleistungen wurden erweitert. Für Fragen zur Pflegeeinstufung, zu möglichen Zuschüssen und zur optimalen Gestaltung der häuslichen Betreuung steht Ihnen unser Team von Sankt Andreas jederzeit zur Verfügung.

Ihre finanzielle Unterstützung im Überblick

Pflegegrade

Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Unterstützungsleistungen und wird nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person festgelegt. Die Skala reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit hohen pflegerischen Anforderungen).

Unser Pflegepersonal behält stets die Bedürfnisse der betreuten Person im Blick und wird Sie bei Bedarf darauf hinweisen, wenn eine Neueinstufung sinnvoll sein könnte.

Pflegegeld

Ist die häusliche Pflege selbst sichergestellt, zum Beispiel durch Angehörige oder eine Pflegehilfe, beispielsweise von Sankt Andreas, und liegt mindestens Pflegegrad 2 vor, können Sie Pflegegeld beziehen.

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Pflegegeld für häusliche Pflege

Pflegebedürftigkeit

in Graden

Leistungen seit 2024

pro Monat

Pflegegrad 2332 €
Pflegegrad 3573 €
Pflegegrad 4 765 €
Pflegegrad 5947 €

Verhinderungspflege

Sollte unsere Pflegehilfe, Sie oder eine anderweitige Hilfe, durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend an der Pflege Ihres Angehörigen gehindert sein, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für bis zu maximal sechs Wochen je Kalenderjahr:

  • bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für eine Ersatzpflege.
  • bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr, bei Kombination Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Selbstredend werden wir, sollte im Zuge der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Pflege), die Pflegehilfe Urlaub nehmen oder krankheitsbedingt verhindert sein, schnellstmöglich eine Ersatzpflege organisieren.

Kurzzeitpflege

Ist Ihr Angehöriger für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel auf Grund einer Operation oder anderen Widrigkeiten, so stehen ihm Leistungen in Höhe von bis zu 1.774 Euro für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Dieser Betrag ist für die Pflegegrade 2-5 gleich.

Besteht eine Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, erhalten Sie bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr.

Steuerermäßigung*

Tritt der Fall ein, dass Sie oder Ihr Angehöriger eine Pflegehilfe oder eine Haushaltshilfe brauchen, lässt sich ein Teil der angefallenen Kosten von der Steuer absetzen.

Der Fall tritt ein, wenn gemäß §35a Absatz 2 EstG „haushaltsnahe“ Leistungen erbracht werden.

Diese „haushaltsnahen“ Leistungen beinhalten unter anderem Versorgung und Betreuung von Kranken und pflegebedürftigen Personen, Nahrungszubereitung, Einkäufe, Haushaltsputz, Wäsche waschen, sowie Gartenpflege, sofern diese Leistungen im Haushalt ausgeübt werden und begründet sind.

Sie können somit bei Aufwendungen in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro auf Antrag in der Einkommenssteuererklärung durch Vorlage von Rechnungen und entsprechenden Zahlungsbelegen (ausgeschlossen sind Barzahlungen), einen Steuervorteil von bis zu 4.000,00 Euro (Höchstbetrag) erhalten.

*Sankt Andreas darf keinerlei steuerliche Beratung vornehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Wohnungsanpassung

Umbaumaßnahmen, die Ihrem Angehörigen die Möglichkeit geben, eine einigermaßen selbstständige Lebensführung wiederherzustellen, werden bei allen Pflegegraden mit bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bezuschusst.

Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft, beträgt die Bezuschussung bis zu 16.000 Euro.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel können Ihnen die Pflege Ihres Angehörigen erleichtern, dessen Beschwerden lindern oder ihm eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Werden technische Pflegehilfen benötigt, muss ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, gezahlt werden.

Verbrauchsprodukte, deren Kosten 40 Euro pro Monat nicht übersteigen, werden von der Krankenkasse erstattet.

Pflegesachleistungen

Haben Sie sich für eine ambulante Pflege entschieden, übernimmt die Pflegeversicherung für den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 die Kosten bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegebedürftigkeit

in Graden

Leistungen

pro Monat

Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2724 €
Pflegegrad 31.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 52.095 €

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

Kombinationsleistung

Um eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Allerdings vermindert sich das Pflegegeld in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung.

Tagespflege

Müssen Sie tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen und können sich nicht um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern, besteht die Möglichkeit der Tagespflege.

Ihr Angehöriger wird tagsüber in einer Einrichtung betreut, dessen Transfer von und zur Wohnung zurück bei der teilstationären Pflege inbegriffen ist.

Die teilstationären Leistungen richten sich nach den Pflegegraden 2 bis 5 und ermöglichen dem Angehörigen Leistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro pro Monat.

Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege

Pflegebedürftigkeit

in Graden

Leistungen seit 2017

pro Monat

Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2689 €
Pflegegrad 31.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 51.995 €

* kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 € möglich

Nachtpflege

Benötigt Ihr Angehöriger eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Nacht, gibt es die Möglichkeit der Nachtpflege. Dies gestattet Ihnen, sich über Nacht ausreichend zu erholen, um Ihren Angehörigen tagsüber mit neuer Kraft zu betreuen. Die Inanspruchnahme der Nachtpflege bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird mit bis zu 1.995 Euro pro Monat bezuschusst.
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Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Die häusliche Pflege ist eine realisierbare und oft bevorzugte Option. Dabei steht Ihnen finanzielle Unterstützung zu, die wir gemeinsam bestmöglich für Ihre Situation nutzen können. Unsere Berater informieren Sie umfassend zu möglichen Zuschüssen und begleiten Sie gerne bei der Antragstellung.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online – oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Berater in Ihrer Nähe.