Häufige Fragen (FAQ) – Antworten rund um die Pflege

Wenn bei einem nahen Angehörigen oder Freund plötzlich eine Pflege- oder Betreuungssituation eintritt, tauchen oft viele Fragen auf. Besonders wenn es um die Organisation der Pflege, ausländische Betreuungskräfte, Kosten und Zuschüsse geht, sind schnelle und klare Antworten gefragt.

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns in unserer Arbeit begegnen, und hoffen, Ihnen damit eine erste Orientierung und Hilfe zu bieten.

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Häufige Fragen (FAQ) – Antworten rund um die Pflege

Wenn bei einem nahen Angehörigen oder Freund plötzlich eine Pflege- oder Betreuungssituation eintritt, tauchen oft viele Fragen auf. Besonders wenn es um die Organisation der Pflege, ausländische Betreuungskräfte, Kosten und Zuschüsse geht, sind schnelle und klare Antworten gefragt.

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns in unserer Arbeit begegnen, und hoffen, Ihnen damit eine erste Orientierung und Hilfe zu bieten.

Die 9 häufigsten Fragen zum

Thema Pflegehilfen

Ausländische Pflegehilfe – was bedeutet das für den Pflegebedürftigen, die Pflegekraft und die Angehörigen? Worauf ist zu achten und welche Verträge müssen geschlossen werden? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

1. Wie kann ich meine Betreuungsperson vorab kennenlernen?

Ein persönliches Treffen ist oft schwierig, da die Pflegehilfen meist noch im Ausland bei ihren Familien leben. Sobald Sie sich für uns als Partner entschieden haben, suchen wir umgehend die passende Pflegehilfe für Sie. Wir stellen Ihnen dann ein oder mehrere Profile in schriftlicher Form zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen wie Erfahrung, Krankheitsbilder, Sprachkenntnisse und persönliche Details enthalten.

Wenn das Profil Ihren Erwartungen entspricht, organisieren wir ein Telefonat, damit Sie die Pflegehilfe persönlich kennenlernen können.

2. Welche Verträge sind abzuschließen, welche Formalien einzuhalten?

Wir unterstützen Sie während der gesamten Vertragslaufzeit. Es gibt zwei Hauptverträge:

  • Betreuungsbogen und Vermittlungsvertrag: Zwischen Ihnen und Sankt Andreas, um die Pflegesituation genau zu erfassen und den Vermittlungsauftrag zu regeln.
  • Dienstleistungsvertrag (DLV): Zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur, der die Details wie Kosten, Dauer und Haftung regelt.

3. Was kann ich machen, wenn die Chemie zwischen ausgewählter Pflegehilfe und mir nicht passt?

Falls die Chemie zwischen Ihnen und der Pflegehilfe nicht passt, organisieren wir umgehend einen Wechsel. Wir empfehlen jedoch, der Situation etwas Zeit zu geben, da es manchmal ein wenig dauert, bis sich beide Seiten aneinander gewöhnen.

4. Wie viele Stunden wird bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Pflegehilfe) gearbeitet?

Der Begriff "24-Stunden-Pflege" bezieht sich auf die ständige Erreichbarkeit der Pflegehilfe, nicht auf eine durchgehende Arbeitszeit. Die Pflegehilfe wohnt bei Ihnen und arbeitet im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche, wie im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

 

5. Wie erfolgt die Abrechnung der Arbeitsleistung?

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis zum 15. des Monats. Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Abrechnung jederzeit zur Verfügung.

6. Ist eine zeitnahe Kündigung der Betreuungsleistung möglich?

Ja, unsere Dienstleistungsverträge sind in der Regel mit einer Kündigungsfrist von maximal 14 Tagen kündbar, um Ihnen Flexibilität zu bieten.

7. Mit welcher Unterstützung und monetären Leistungen seitens der Pflegekasse kann ich rechnen?

Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld, das ab 316 Euro pro Monat beginnt. Es gibt zudem Leistungen wie die Verhinderungspflege (bis zu 2.408 Euro jährlich) sowie Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Unsere Berater informieren Sie gerne über die Details.

 

8. Unterkunft der Pflegehilfe, „freie Kost und Logis“ – was muss ich beachten?

Die Pflegehilfe wohnt bei Ihnen und benötigt ein eigenes Zimmer sowie die Mitbenutzung eines Badezimmers. Kostenfreie Verpflegung gehört ebenfalls dazu (alkoholische Getränke sind nicht gestattet). Ein WLAN-Zugang wird empfohlen, damit die Pflegehilfe Kontakt zu ihrer Familie halten kann.

9. Was passiert, wenn die Pflegehilfe krank wird?

Sollte die Pflegehilfe erkranken, sorgen wir dafür, dass umgehend eine Ersatzpflegehilfe bereitgestellt wird. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass die Pflege unterbrochen wird.

Weitere häufig gestellte Fragen:

Sind ausländische Pflegehilfen in Deutschland krankenversichert?

Ja, alle unsere Pflegehilfen sind über ihre Entsendeunternehmen krankenversichert, entweder über die EKUZ-Karte oder eine gemeinschaftliche Krankenversicherung.

Wie gut spricht die von mir gewählte Pflegehilfe deutsch?

Sie können das gewünschte Sprachniveau bei uns auswählen – von Grundkenntnissen (A1) bis zu sehr guten Deutschkenntnissen (B2).

Muss ich eine Pflegehilfe anmelden?

Nein, das übernehmen wir für Sie. Sie haben keine Arbeitgeberpflichten.

Haben die Pflegehilfen eine Führerschein?

Auf Wunsch vermitteln wir Pflegehilfen mit gültigem Führerschein. Wir empfehlen, Ihre Kaskoversicherung anzupassen, wenn die Pflegehilfe Ihr Fahrzeug nutzt.

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung?

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne telefonisch oder online zur Verfügung. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin mit Ihrem Berater vereinbaren.