Häufige Fragen (FAQ)
Fragen rund um die Pflege allgemein, Pflegeplatz, die häusliche Pflege, die Vermittlung ausländischer Pflegehilfen, Kosten, Zuschüsse und vieles mehr stellen sich dann, wenn bei nahen Angehörigen oder Freunden plötzlich eine Pflege- oder Betreuungssituation eintritt. Und die Antworten auf diese Fragen braucht man möglichst gleich.
Hier haben wir für Sie die Fragen zusammengestellt, die nach unserer Erfahrung zuerst und am häufigsten auftreten und hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Antworten eine erste Hilfe geben können.
Häufige Fragen (FAQ)
Fragen rund um die Pflege allgemein, Pflegeplatz, die häusliche Pflege, die Vermittlung ausländischer Pflegehilfen, Kosten, Zuschüsse und vieles mehr stellen sich dann, wenn bei nahen Angehörigen oder Freunden plötzlich eine Pflege- oder Betreuungssituation eintritt. Und die Antworten auf diese Fragen braucht man möglichst gleich.
Hier haben wir für Sie die Fragen zusammengestellt, die nach unserer Erfahrung zuerst und am häufigsten auftreten und hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Antworten eine erste Hilfe gegeben haben.
Die 9 häufigsten Fragen zum
Thema Pflegehilfen
Ausländische Pflegehilfe – was bedeutet das für den Pflegebedürftigen, die Pflegekraft und die Angehörigen? Worauf ist zu achten und welche Verträge müssen geschlossen werden? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.
1. Wie kann ich meine Betreuungsperson vorab kennenlernen?
Ein persönliches Kennenlernen ist sehr schwierig, da die Pflegehilfen im Regelfall bei ihren Familien im Ausland leben und eine Anreise für ein Gespräch logistisch und finanziell kaum darstellbar ist.
Nachdem Sie uns als Partner ausgewählt haben, machen wir uns umgehend auf die Suche nach der für Sie am besten passenden Pflegehilfe. Sie bekommen zeitnah ein oder mehrere Profile in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Hier erfahren Sie alles über die vorgeschlagene Pflegehilfe. Die Erfahrung in der Pflege, die Krankheitsbilder, welche bereits betreut wurden, genauso wie die Qualität der vorhandenen Deutschkenntnisse. Aber auch persönliches wie Alter, Größe und Gewicht. Ein Bild der Person fehlt natürlich auch nicht.
Sollten diese Informationen auf Ihrer Seite zu einer positiven Einschätzung führen, kann im nächsten Schritt ein Telefonat mit der Pfleghilfe arrangiert werden, um einen noch besseren Eindruck zu gewinnen.
2. Welche Verträge sind abzuschließen, welche Formalien einzuhalten?
Sankt Andreas Pflegehilfe steht Ihnen für die gesamte Vertragslaufzeit als primärer Ansprechpartner zur Verfügung. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie und übernehmen alle notwendigen Formalitäten.
Diese bestehen im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Verträgen:
- Betreuungsbogen inklusive Vermittlungsvertrag: Dieser wird zwischen Ihnen (dem Kunden) und Sankt Andreas Pflegehilfe abgeschlossen. Er erfasst sehr detailliert die Pflegesituation vor Ort, um im Folgenden die bestmöglich passende Pflegehilfe zu finden. Zusätzlich gibt er Sankt Andreas den Vermittlungsauftrag und regelt Art und Umfang der Tätigkeit.
- Dienstleistungsvertrag (DLV): Der DLV wird zwischen der ausländischen Agentur und Ihnen (dem Kunden) abgeschlossen. Dieser regelt im Detail das Verhältnis zwischen beiden Vertragsparteien, den Leistungsumfang, die Kosten und die Vertragsdauer. Auch Unterbringungs-, Verpflegungs- sowie Haftungsthemen werden hier geregelt.
3. Was kann ich machen, wenn die Chemie zwischen ausgewählter Pflegehilfe und mir nicht passt?
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass die Chemie zwischen Ihnen und der Pflegehilfe nicht passt. Da es absolut notwendig ist, dass sich beide Seiten in der Betreuungssituation wohl fühlen, nehmen wir in diesem Fall einen umgehenden Wechsel der Pflegehilfe vor und Sie bekommen von uns neue Vorschläge unterbreitet. Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass es sich an dieser Stelle lohnen kann, nicht voreilig zu agieren. Oft bedarf es eine gewisse Zeit, bis sich beide Seiten aneinander und an die individuellen Eigenschaften der jeweils anderen Person gewöhnt haben.
4. Wie viele Stunden wird bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Pflegehilfe) gearbeitet?
Die Bezeichnungen „sogenannte 24 Stunden Betreuung“ oder „sogenannte 24 Stunden Pflege“ haben sich als für die von uns angebotenen Dienstleistungen der häuslichen Betreuung etabliert. Sie beziehen sich auf die durch die räumliche Nähe (Pflegehilfe wohnt bei Pflegebedürftigem) vorhandene unmittelbare Erreichbarkeit die es ermöglicht, im Notfall sofort eingreifen zu können.
Sie bedeutet jedoch nicht, dass die Pflegehilfe permanent am Arbeiten ist.
Die Arbeitszeiten sind im Dienstleistungsvertrag im Regelfall auf 40 Stunden pro Woche festgelegt.
5. Wie erfolgt die Abrechnung der Arbeitsleistung?
Wenn Sie sich für eine von uns vorgestellten Pflegehilfe entschieden haben, kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der ausländischen Agentur, welche die Pflegehilfe beschäftigt.
Dieser Dienstleistungsvertrag regelt die Bezahlung der Pflegehilfe. Die Rechnung wird direkt von der osteuropäischen Agentur an Sie gestellt. Dies passiert im Regelfall bis zum 15. eines Monats, kann aber auch bei einigen Anbietern später bzw. zum Ende des Monats erfolgen. Wir unterstützen den Rechnungsprozess, indem wir die monatlichen Abrechnungen inhaltlich kontrollieren und Ihnen gegebenenfalls für Fragen zur Verfügung stehen. Eventuelle Unklarheiten in der Abrechnung können direkt über uns angefragt und geklärt werden.
6. Ist eine zeitnahe Kündigung der Betreuungsleistung möglich?
In der häuslichen Pflege sind Flexibilität und die Möglichkeit der Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten von großer Bedeutung. Deshalb sind unsere Dienstleistungsverträge in der Regel mit einer Kündigungsfrist von maximal 14 Tagen kündbar.
7. Mit welcher Unterstützung und monetären Leistungen seitens der Pflegekasse kann ich rechnen?
Um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist es unabdingbar, dass ein Pflegegrad vorliegt. Das sog. „Pflegegeld“ wird ab dem Pflegegrad 2 gezahlt und beginnt bei 316,-- EUR pro Monat. Mit dem Steigen des Pflegegrades steigt auch die Pflegegeldleistung.
Des Weiteren können Sie einmal im Jahr Geldleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Umständen können dies bis zu 2.408,-- EUR pro Jahr sein. Weitere, detaillierte Informationen zu Leistungen der Pflegekassen wie Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel finden sie hier.
Oder rufen Sie uns für eine persönliche Beratung gerne an.
8. Unterkunft der Pflegehilfe, „freie Kost und Logis“ – was muss ich beachten?
Das Konzept der von uns angebotenen häuslichen Betreuung und Pflege sieht vor, dass die Pflegehilfe in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen wohnt. Ein eigenes Zimmer und Bad-Mitbenutzung müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Normale, handelsübliche Speisen und Getränke müssen ebenfalls kostenfrei gestellt werden. Dies beinhaltet ausdrücklich nicht alkoholische Getränke. Diese sind der Pflegehilfe nicht gestattet.
Ihre Pflegehilfe wird alles dafür tun, dass Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden so weit wie möglich erhalten bleibt. Umgekehrt können Sie mithelfen, der Betreuungskraft den Aufenthalt angenehm zu gestalten. Wertschätzung und Respekt sind wichtige Grundlagen für ein langfristig funktionierendes Pflege-Arrangement und helfen, dass die Betreuungskraft gerne ihrer Tätigkeit nachkommt.
Ein Internetzugang, idealerweise über WLAN, ermöglicht unseren Pflegehilfen mit ihrer eigenen Familie in Kontakt zu bleiben und Themen in eigener Sache zu erledigen. Wenn auch vertraglich nicht vorgeschrieben, so ist ein Zugang zu WLAN ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Pflegehilfen und insofern unbedingt empfehlenswert.
9. Was passiert, wenn die Pflegehilfe krank wird?
Natürlich kann auch eine Pflegehilfe selbst einmal so stark erkranken, dass die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht möglich ist. In diesem Fall sorgen wir umgehend für die Entsendung einer neuen Pflegehilfe. Wir stellen sicher, dass während der Vertragslaufzeit die pflegebedürftige Person jederzeit professionell betreut und zu keiner Zeit allein gelassen wird. Unser großes Netzwerk an erfahrenen Partnern in Osteuropa ermöglicht es uns, jederzeit kurzfristig reagieren zu können.
Weitere FAQ’s
Sind ausländische Pflegehilfen in Deutschland krankenversichert?
Alle unsere Pflegehilfen sind über ihre Entsendeunternehmen krankenversichert. Diese Versicherung kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder über die EKUZ-Karte, bei der es sich um eine Auslandskrankenversicherung handelt. Oder über eine gemeinschaftliche Krankenversicherung, bei der die Rechnung vom Arzt beim Dienstleister eingereicht werden muss.
Für beide Fälle besitzen die Pflegehilfen Notfallnummern, die sie an einen entsprechenden Arzt verweist.
Wie gut spricht die von mir gewählte Pflegehilfe deutsch?
Sie entscheiden, wie gut die Deutschkenntnisse Ihrer Pflegehilfe sein sollen. Diese richten sich bei uns nach dem Einstufungssystem der Deutschkenntnisse. A1 entspricht einer Pflegehilfe mit Grundkenntnissen, B2 entspricht einer Pflegehilfe mit sehr guten Deutschkenntnissen.
Scheuen Sie sich nicht zu sehr vor einer Sprachbarriere. Die Persönlichkeit sowie die pflegerischen Fähigkeiten der Betreuungsperson sind von großer Bedeutung für ein funktionierendes und zufriedenes Miteinander. Und mit jedem Tag ihres Aufenthalts verbessert die Pflegehilfe ihre Deutschkenntnisse.
Muss ich eine Pflegehilfe anmelden?
Handelt es sich um eine Pflegehilfe von Sankt Andreas, haben Sie keinerlei Arbeitgeberpflichten. Unsere Kräfte sind Angestellte einer osteuropäischen Agentur und werden auf Basis des europäischen Entsendegesetzes nach Deutschland entsandt. Eine Anmeldung in Deutschland ist nicht nötig.
Wir als Vermittler übernehmen die Organisation und Kommunikation.
Beschäftigen Sie eigenständig eine osteuropäische Pflegehilfe, möchten aber nicht selbst zum Arbeitgeber werden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, die Pflegehilfe in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis einzubinden.
Haben die Pflegehilfen eine Führerschein?
Dies hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Person mit gültigem Führerschein, der das Fahren in Deutschland zulässt.
Ziehen Sie in Erwägung, dass die Pflegehilfe Ihr privates Fahrzeug nutzen kann, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Fahrzeughalters bzw. Fahrzeugeigentümers.
Ratsam ist in solchen Fällen eine Anpassung der Kasko-Versicherung.
Haben Sie Fragen oder möchten sich individuell beraten lassen?
Sie haben hier keine Antwort auf Ihre Fragen zu Pflegehilfe und Betreuung daheim gefunden? Gern stehen wir Ihnen für Ihr Anliegen telefonisch oder online zur Verfügung. Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihrem Berater.